Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisevermittler
§ 1 Reisevermittlungsvertrag.
(1) Der Reisevermittler vermittelt Verträge
über Einzelleistungen (z.B. Flug, Hotel) oder
Pauschalreisen im Sinne des § 651 a BGB
(Pauschalreisen) zwischen seinem Kunden
und einem fremden Leistungserbringer (z.B.
Reiseveranstalter, Fluglinie).
(2) Der Abschluß des Reisevermittlungsvertrages
erfolgt schriftlich oder in Textform.
Hat der Kunde außer seiner Person weitere
Personen für die Reise angemeldet, so
haftet er für die Vertragspflichten der anderen
Personen in gleicher Weise wie für seine
eigenen Verpflichtungen.
§ 2 Vertrag mit dem Leistungserbringer.
(1) Der Reisevermittler schließt den Vertrag
über die Einzelleistung oder die Pauschalreise
als Vertreter des Leistungserbringers
mit dem Kunden ab. Das Zustandekommen
des vermittelten Vertrages richtet sich nach
den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB), sofern sich aus
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) des Leistungserbringers nichts anderes
ergibt.
(2) Der Inhalt des vermittelten Vertrages
richtet sich nach den Vereinbarungen des
Reisenden mit dem Leistungserbringer, insbesondere
dem Prospekt und den AGB des
Leistungserbringers.
§ 3 Pflichten des Reisevermittlers.
(1) Der Reisevermittler ist verpflichtet, sich
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
um die Vermittlung eines Vertrages
über eine Pauschal- oder Einzelreise zu
bemühen, die dazu erforderlichen Beratungen
und Informationen zu geben und alles
zu tun, um den Hauptvertrag ordnungsgemäß
abzuwickeln. Sofern Anhaltspunkte
bestehen, wird der Reisevermittler den Kunden
insbesondere über die erforderlichen
Einreise- und Durchreisebestimmungen informieren.
Dies gilt jedoch nur für Staatsangehörige
des Staates, in dem der Reisevermittler
seinen Sitz hat.
(2) Im übrigem bestehen Hinweis- und Aufklärungspflichten
des Reisevermittlers nur
auf Nachfrage. Dies gilt insbesondere für
Einreise- und Durchreisebestimmungen für
Angehörige fremder Staaten. Diese haben
vor Reiseantritt das zuständige Konsulat zu
befragen. Ferner besteht ungefragt keine
Informationspflicht des Reisevermittlers für
Zahlungsfähigkeit und Bonität des Leistungsträgers
oder für die Vermittlung des
preisgünstigsten Angebots.
§ 4 Haftungsbeschränkung.
(1) Für die durch seine Vermittlungstätigkeit
schuldhaft verursachten Schäden haftet der
Reisevermittler nur in Höhe des 1,5-fachen
Preises der vermittelten Leistung. Die
Haftungsbeschränkung gilt nicht, für Schäden
aus der Verletzung des Lebens des
Körpers und der Gesundheit, die der Reisevermittler
schuldhaft herbeigeführt hat oder
die von seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig
oder vorsätzlich herbeigeführt worden
sind. Die Haftungsbeschränkung gilt
ferner nicht für sonstige Schäden, die der
Reisevermittler oder seine Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt haben.
(2) Mängel der vermittelten Leistung sind
dem Leistungserbringer oder seinem Beauftragten
unverzüglich anzuzeigen; für deren
Beseitigung oder Folgen haftet der
Leistungserbringer allein.
§ 5 Pflichten des Kunden.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen
Unterlagen bei Empfang auf Vollständigkeit
und Richtigkeit zu überprüfen.
Offensichtliche Abweichungen hat der Kunde
dem Leistungserbringer gegenüber unverzüglich
anzuzeigen. Die Anzeige kann
auch über den Reisevermittler erfolgen, der
sie im Namen des Leistungsträgers annehmen
und an diesen weiterleiten wird.
(2) Tritt der Kunde von der vermittelten Leistung
zurück oder nimmt er sie nicht in Anspruch,
hat der Leistungsträger einen Anspruch
auf den vereinbarten Preis abzüglich
der ersparten Aufwendungen oder auf
eine vertraglich vereinbarte Stornopauschale.
Zur Absicherung diese Risikos
hat der Reisevermittler den Kunden auf die
Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung
einschließlich Abbruchversicherung
hingewiesen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Reisevermittler
Umbuchungen oder sonstige Änderungen
der vermittelten Leistung unverzüglich
mitzuteilen.
§ 6 Verjährung.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Reisenden
gegen den Reisevermittler beträgt
ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Schluß
des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
ist und der Kunde von den den Anspruch
begründenden Umständen und der
Person des Vermittlers Kenntnis erlangt hat
oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen
müssen.
§ 7 Gerichtsstand.
Gerichtsstand ist der Sitz des Reisvermittlers.
Dies gilt für Klagen des Kunden
gegen den Reisevermittler nur, sofern es
sich bei dem Kunden um Vollkaufleute handelt,
oder um Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben sowie
für den Fall, daß der Kunde seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus
dem Geltungsbereich der Bundesrepublik
verlegt hat oder sein Aufenthalt nicht bekannt
ist.
§ 8 Salvatorische Klausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
AGB ganz oder teilweise nicht
Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam
sein, so bleibt der Vertrag im
übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen
nicht Vertragsbestandteil geworden
oder unwirksam sind, richtet sich der
Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen
Vorschriften.
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